Recht & Hund
In unseren Kaufverträgen, sprechen wir auch immer das Deutsche Tierschutzgesetz an und erklären dies kurz auch mündlich. Hier wollen wir etwas explizieter informieren. Was steht eigtl. in unserem Tierschutzgesetz, an was müssen wir uns halten und was wird von uns Menschen zum Schutz der Tiere erwartet?
§1 Grundsatz
1.Zweck: aus dessen Verantwortung des Menschenfür das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden schützen
2. Niemand darf einem Tier ohne vernüftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden ("SLS") zufügen
SLS ist ggf. ein Straftatbestand und kann mit Freiheitsentzug und oder Geldstrafe bestraft werden.
§2 Pflichten von Tierhalter und Betreuer
Die Tiere sind der Art- und Bedürfnissen gerecht
-zu ernähren
-zu pflegen
- und unter zubringen
dazu sollen sich Tierhalter und Betreuer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, desweiteren muss man den Tieren ausreichend artgerechte Bewegung, ohne SLS, zu kommen lassen.
§3 Verbote bei Tieren
Überforderung, Manipulation/Dopngmittel zur Leistungssteigerung, gebrechliches altes krankes Tier veräußern oder erwerben, Tier ausetzen oder zurücklassen, Tier unter SLS ausbilden trainieren zur Schau stellen, auf andere Tiere hetzen, zu agressiven Verhalten ausbilden oder abrichten, Zwangsfütterung ausser bei gesundheitlichen Gründen, Futter welches SLS verursacht, Elektroreizgeräte wie Halsband oder Teletakt, als Preis für Verlosung und Wettbewerb, sexueller Missbrauch/Zoophilie
§4 / §5 Töten von Tieren / Eingriffe
Töten eines Wirbeltieres nur unter Betäubung, ohne Schmerzen, mit notweniger Sachkenntnis und Fahigkeit (Tierarzt), nur mit vernünftigem Grund (weiterleben nur unter erheblichen nicht behebbaren Schmerzen)
§6 Eingriffe an Tieren Amputationen
verboten ist vollständiges oder teilweises amputieren von Körperteilen, das kupieren ist grundsätzlich verboten seit 1987 Ohren, seit 1998 Schwanz und Daumenkrallen
Ausnahmen für dieses Verbot: medizinische Indikation & zur unkontrollierter Fortpflanzung
§11 Zucht / Handel / Qualzucht
dieser § ist sehr umfangreich und teilweise nur verständlich für Züchter, Tierärzte und Vet.-ämter, der je nach Amt auch unterschiedlich umgesetzt wird, lassen sie sich diesbezüglich von ihrem Veterinäramt beraten.
Nun dieser doch sehr trockene und lange Einblick in die Gesetze, möchten wir dennoch sagen, dass diese Paragraphen noch viel zu lasch sind und Ämter mit der Umsetzung durch Personalmangel und ä. überfordert sind. Scheuen sie sich nicht, das Amt und Polizei zu kontaktieren, wenn sie sehen, dass einem Tier SLS zu gefügt wird.
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